Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland
Durch das EEG soll die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien zur Marktreife geführt werden.
Die Vergütung erfolgt über gesetzlich festgelegte Vergütungssätze, die die Investition in diese Energieanlagen
wirtschaftlich machen sollen.
Gefördert wird Strom aus Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse, und Geothermie.
Seit dem 1. Januar 2004 gilt für Photovoltaik eine neue attraktive Einspeisevergütung.
Diese Einspeisevergütung beinhaltet, dass Sie für die Energie (in kWh), die Sie mit der Solaranlage erzeugen,
von Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) eine höhere Vergütung bekommen als Sie normalerweise für Ihren Strom
bezahlen. Diese Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt, folglich ist ihr EVU zur Zahlung dieser Vergütung
verpflichtet. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass die Solaranlage vorschriftsmäßig an das Elektrizitätsnetz
angeschlossen wird.
Einspeisevergütung ab 01.01.2012
- Aufdachanlagen / Fassadenanlagen
30 kWp: 24,43 Ct/kWh
>30 kWp: 23,23 Ct/kWh
>100kWp: 21,98 Ct/kWh
- Freilandanlagen
: - Ct/kWh
Durch die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, sowie zinsgünstige Darlehen aus Förderprogrammen,
kann die Investition innerhalb Überschaubarer Zeit wieder zurück fließen,
und die Anlage einen Gewinn erwirtschaften.
|